Warum Mitglied werden?
Eine Mitgliedschaft im Verein Burg Castels bedeutet, Teil einer engagierten Gemeinschaft zu sein, die sich für den Erhalt und die Belebung der Burgruine Castels einsetzt. Ob aktiv mitanpackend oder unterstützend im Hintergrund – jede Form der Mitgliedschaft trägt dazu bei, dass die Burg ein lebendiger Ort bleibt.
Mitgliedskategorien
Der Verein unterscheidet zwei Hauptformen der Mitgliedschaft:
Aktivmitglieder
Aktivmitglieder bringen sich tatkräftig in die Vereinsarbeit ein – insbesondere im Bereich Gastroputz, der für Infrastruktur und kulinarische Betreuung bei Veranstaltungen zuständig ist. Sie helfen bei Auf- und Abbau, betreuen Gäste, organisieren Material und sorgen dafür, dass Anlässe auf der Burg reibungslos ablaufen.
Typ | Beschreibung | Beitrag | Stimmrecht |
---|---|---|---|
Einzelmitglied | Natürliche Person mit aktiver Mithilfe an zwei vereinseigenen Veranstaltungen pro Jahr | CHF 0.–* | Ja |
Familienmitglied | Zwei Erwachsene im selben Haushalt + Kinder bis 18 Jahre, mit aktiver Mithilfe | CHF 0.–* | Max. 2 |
*Aktivmitglieder leisten keinen finanziellen Beitrag, verpflichten sich aber zur Mithilfe bei mindestens zwei vereinseigenen Veranstaltungen pro Jahr.
Fördermitglieder
Fördermitglieder unterstützen den Verein ideell und finanziell – durch Beiträge und oft auch durch punktuelle Mithilfe. Sie tragen wesentlich zur Durchführung von Veranstaltungen und zur Pflege der Anlage bei.
Typ | Beschreibung | Beitrag | Stimmrecht |
---|---|---|---|
Einzelmitglied | Natürliche Person mit finanzieller Unterstützung | CHF 50.– | Ja |
Familienmitglied | Zwei Erwachsene im selben Haushalt + Kinder bis 18 Jahre | CHF 70.– | Max. 2 |
Firmenmitglied | Juristische Person (Unternehmen, Organisation) mit finanzieller Unterstützung | CHF 100.– | Ja |
Ehrenmitglieder
Personen, die sich in besonderem Masse für den Verein eingesetzt haben, können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie sind beitragsbefreit und stimmberechtigt.
Stimmberechtigung & Altersgrenzen
Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder ab 18 Jahren. Familienmitglieder verfügen gemeinsam über maximal zwei Stimmen, die von erwachsenen Personen ausgeübt werden. Eine Stellvertretung ist nicht zulässig.
Aufnahme & Austritt
Eine Mitgliedschaft kann jederzeit beantragt werden. Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten. Der volle Jahresbeitrag wird ab Aufnahme fällig.
Ein Austritt ist jeweils per Ende des Vereinsjahres möglich und muss schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden.